In den Kindern erlebt man sein eigenes Leben noch einmal, und erst jetzt versteht man es ganz.

Sören Kierkegaard

Warum machen wir das?!

Um eine bestmögliche Förderung der Kinder im Regenbogenland Rötha zu erreichen. Zweck des Vereins ist die ideelle, materielle und finanzielle Förderung und Unterstützung des Kindergartens "Regenbogenland" Rötha.

Dafür haben sich am 01.02.2017 acht Personen zur Gründung des Fördervereins gefunden. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Borna eingetragen.

Was möchten wir fördern?

  • Erwerb von Materialien, wie Bücher, Spielzeug und allgemeine pädagogische Hilfsmittel
  • Hilfestellung bei Exkursionen, Wanderungen und Fahrten
  • Organisation von Vorträgen, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen
  • Organisation von Lehrvorführungen
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung von Sponsoren und Mitgliedern
  • Mithilfe bei der pädagogischen Arbeit
  • Unterstützung bedürftiger Kinder bei der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen und in anderen Fällen
  • Unterstützung bei baulich erforderlichen Maßnahmen

Die Mitglieder der ersten Stunde

Das Wichtigste in unserem Verein sind unsere Mitglieder, die auf vielfältige Weise zum Gelingen unserer Projekte beitragen. Die Gründungsmitglieder bzw. der Vorstand des Fördervereins Kindergarten Rötha Regenbogenland e.V. möchten sich an dieser Stelle kurz vorstellen.

Björn Gehrke

Präsident

Olaf Kuhnhardt

Vizepräsident

Jan Löschner

Schatzmeister

Mario Kötz

Administrator

Markus Lorenz

Gründungsmitglied

Thomas Richter

Gründungsmitglied

Sie möchten gern Mitglied unseres Vereins werden?

Hier können Sie den Mitgliedsantrag im PDF-Format herunterladen:

Wenn Sie spenden möchten

Wenn Sie unsere Arbeit finanziell unterstützen möchten, können Sie uns gern einen Betrag Ihrer Wahl spenden. Der Förderverein Kindergarten Regenbogenland Rötha e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Ihre Spendenzahlungen an uns können steuerbegünstigt eingesetzt werden.

Um den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen, lässt der Gesetzgeber ein vereinfachtes Verfahren zur Spendenbescheinigung zu. Auf eine vom Empfänger der Spende erstellte Zuwendungsbestätigung kann nach § 50 Abs. 2 EStDV verzichtet werden, wenn die Zuwendung 200,- € nicht übersteigt.

In diesen Fällen ist die Spende durch einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung (Kontoauszug) eines Kreditinstituts nachzuweisen. Auf der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Spenders und des Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein.

Unseren vereinfachten Zuwendungsnachweis im PDF-Format können Sie hier herunterladen:

Für über 200,- € hinausgehende Spenden stellen wir Ihnen selbstverständlich eine gesonderte Spendenbescheinigung aus.

Wer unterstützt unseren Verein

Neben finanzieller und tatkräftiger Unterstützung ist unser Verein auch auf professionelle Hilfe durch Firmen oder Privatpersonen in verschiedenen Bereichen angewiesen. Für die geleistete Hilfe möchten wir uns recht herzlich bedanken.

Unser besonderer Dank geht an die Werbeagentur tokledesign für die Umsetzung und Programmierung unserer Internetseite sowie an die Firma YATEKO für die Bereitstellung der Domain. Auch möchten Wir uns bei unseren Unterstützern Fa. Feige GmbH, Firma Schlösser Haus Massivbau GmbH sowie Schlösser Baugesellschaft mbH, Firma RIWA, Car-Profex und KVB bedanken.

Kontakt

Wenn Sie eine Nachricht an uns senden möchten Fragen oder Anregungen haben, können Sie dazu das folgende Kontaktformular nutzen.

Was ist die Summe aus 4 und 5?